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	<title>Comments for Deloitte Tax News</title>
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		<title>Comment on Wertzuwachsbesteuerung im Privatvermögen und Betriebsvermögen by Deloitte Tax</title>
		<link>http://www.deloittetax.at/2010/12/23/wertzuwachsbesteuerung-im-privatvermogen-und-betriebsvermogen/comment-page-1/#comment-284</link>
		<dc:creator>Deloitte Tax</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Jan 2011 16:38:44 +0000</pubDate>
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		<description>herzlichen Dank für Ihre Frage! Bitte lesen Sie hierzu  den am 21. Jänner 2011 geposteten Artikel „&lt;a href=&quot;http://www.deloittetax.at/2011/01/21/neuerungen-in-der-investmentfondsbesteuerung/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Neuerungen in der Investmentfondsbesteuerung&lt;/a&gt;. Mit freundlichen Grüßen Birgit Schwertner-Awais“</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>herzlichen Dank für Ihre Frage! Bitte lesen Sie hierzu  den am 21. Jänner 2011 geposteten Artikel „<a href="http://www.deloittetax.at/2011/01/21/neuerungen-in-der-investmentfondsbesteuerung/" rel="nofollow">Neuerungen in der Investmentfondsbesteuerung</a>. Mit freundlichen Grüßen Birgit Schwertner-Awais“</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Comment on Wertzuwachsbesteuerung im Privatvermögen und Betriebsvermögen by Peter</title>
		<link>http://www.deloittetax.at/2010/12/23/wertzuwachsbesteuerung-im-privatvermogen-und-betriebsvermogen/comment-page-1/#comment-271</link>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Jan 2011 14:12:47 +0000</pubDate>
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		<description>Danke Deloitte, Herr Dr. Hlavenka für den interessanten Bericht. 

Eine kleine Frage hätte ich noch, wie werden zukünftig Ausschüttungen von Fonds, die im Betriebsvermögen gehalten werden, bei einer natürlichen Person und einer Kapitalgesellschaft behandelt. Sind Ausschüttungen des Fonds steuerpflichtig oder ist die neue Technik des § 40 ImmoInvFG anzuwenden, sodass Ausschüttungen steuerfrei bleiben, aber die Anschaffungskosten des Fondsanteils kürzen?

Danke für Ihre Auskunft.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Danke Deloitte, Herr Dr. Hlavenka für den interessanten Bericht. </p>
<p>Eine kleine Frage hätte ich noch, wie werden zukünftig Ausschüttungen von Fonds, die im Betriebsvermögen gehalten werden, bei einer natürlichen Person und einer Kapitalgesellschaft behandelt. Sind Ausschüttungen des Fonds steuerpflichtig oder ist die neue Technik des § 40 ImmoInvFG anzuwenden, sodass Ausschüttungen steuerfrei bleiben, aber die Anschaffungskosten des Fondsanteils kürzen?</p>
<p>Danke für Ihre Auskunft.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Wertzuwachsbesteuerung im Privatvermögen und Betriebsvermögen by Deloitte Tax</title>
		<link>http://www.deloittetax.at/2010/12/23/wertzuwachsbesteuerung-im-privatvermogen-und-betriebsvermogen/comment-page-1/#comment-265</link>
		<dc:creator>Deloitte Tax</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 09:04:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.deloittetax.at/?p=1149#comment-265</guid>
		<description>Sehr geehrter Blog-Teilnehmer,
abgesehen davon besteht bis zum 30.9.2011 auch die Möglichkeit, in Hebelzertifikate (Kapitalgarantie höchstens 20%) oder sogenannte &quot;alte&quot; Indexzertifikate (Kapitalgarantie unter 20% und Emission vor dem 1. März 2004) zu investieren. Beide Produkte sind gelten nach der alten Regelung nicht als Forderungswertpapiere und sind somit nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr (das läuft ab Erwerbszeitpunkt, also theoretisch bis 30.9.2012) steuerfrei. Das wirtschaftliche Risiko, bei einer solchen Veranlagung einen beträchtlichen Verlust zu erleiden, ist dem Produkt immanent, es muss also mit den steuerlichen Vorteilen in Verhältnis gesetzt und sorgfältig abgewogen werden. 

Ergänzend darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass folgende Anschaffungszeitpunkte relevant sind:  1.1.2011 für Aktien und Investmentfonds und 1.10.2011 für Anleihen und Derivate. 

MfG Birgit Schwertner-Awais</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Blog-Teilnehmer,<br />
abgesehen davon besteht bis zum 30.9.2011 auch die Möglichkeit, in Hebelzertifikate (Kapitalgarantie höchstens 20%) oder sogenannte &#8220;alte&#8221; Indexzertifikate (Kapitalgarantie unter 20% und Emission vor dem 1. März 2004) zu investieren. Beide Produkte sind gelten nach der alten Regelung nicht als Forderungswertpapiere und sind somit nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr (das läuft ab Erwerbszeitpunkt, also theoretisch bis 30.9.2012) steuerfrei. Das wirtschaftliche Risiko, bei einer solchen Veranlagung einen beträchtlichen Verlust zu erleiden, ist dem Produkt immanent, es muss also mit den steuerlichen Vorteilen in Verhältnis gesetzt und sorgfältig abgewogen werden. </p>
<p>Ergänzend darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass folgende Anschaffungszeitpunkte relevant sind:  1.1.2011 für Aktien und Investmentfonds und 1.10.2011 für Anleihen und Derivate. </p>
<p>MfG Birgit Schwertner-Awais</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Wertzuwachsbesteuerung im Privatvermögen und Betriebsvermögen by Mani</title>
		<link>http://www.deloittetax.at/2010/12/23/wertzuwachsbesteuerung-im-privatvermogen-und-betriebsvermogen/comment-page-1/#comment-250</link>
		<dc:creator>Mani</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 Jan 2011 00:53:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.deloittetax.at/?p=1149#comment-250</guid>
		<description>hat mich doch noch etwas gewurmt, dass ich keine genaue Antwort wusste. Aber mit 1.10.2011 hatte ich recht. Für alle Aktien/Anleihen die ab 1.1.2011 gekauft werden gilt die Zuwachsbesteuerung ab 1.10.2011. Außerdem können für ab dem 1.1.2011 neu angeschaffte Aktien / Anleihen die Depotkosten (auch im Betriebsvermögen) NICHT mehr als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. 

Wenn Verkauf von nach dem 1.1.2011 angeschafften Aktien/Anleihen zwischen 1.1. und 1.10.2011 erfolgt, dann ist die Wertsteigerung (so wie bisher) auch steuerpflichtig &gt; Spekulationsgeschäft.

</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>hat mich doch noch etwas gewurmt, dass ich keine genaue Antwort wusste. Aber mit 1.10.2011 hatte ich recht. Für alle Aktien/Anleihen die ab 1.1.2011 gekauft werden gilt die Zuwachsbesteuerung ab 1.10.2011. Außerdem können für ab dem 1.1.2011 neu angeschaffte Aktien / Anleihen die Depotkosten (auch im Betriebsvermögen) NICHT mehr als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. </p>
<p>Wenn Verkauf von nach dem 1.1.2011 angeschafften Aktien/Anleihen zwischen 1.1. und 1.10.2011 erfolgt, dann ist die Wertsteigerung (so wie bisher) auch steuerpflichtig &gt; Spekulationsgeschäft.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Internationaler Informationsaustausch und Bankgeheimnis NEU: Werden die Kontodaten mit der Schweiz erst 2012 ausgetauscht? by Klaus Wiedermann</title>
		<link>http://www.deloittetax.at/2010/08/24/internationaler-informationsaustausch-und-bankgeheimnis-neu-werden-die-kontodaten-mit-der-schweiz-erst-2012-ausgetauscht/comment-page-1/#comment-211</link>
		<dc:creator>Klaus Wiedermann</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Nov 2010 18:41:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.taxpenalty.at/?p=195#comment-211</guid>
		<description>Nach unserem Informationsstand per November 2010 (Telefonat mit dem BMF) wurden bislang in 2010 noch keine Ratifikationsurkunden ausgetauscht, wodurch die neue Auskunftsklausel erst ab 1.1.2012 anwendbar wäre. Offizielle Äußerungen gibt es zu diesem Thema bislang keine.

Freundliche Grüße
Klaus Wiedermann</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nach unserem Informationsstand per November 2010 (Telefonat mit dem BMF) wurden bislang in 2010 noch keine Ratifikationsurkunden ausgetauscht, wodurch die neue Auskunftsklausel erst ab 1.1.2012 anwendbar wäre. Offizielle Äußerungen gibt es zu diesem Thema bislang keine.</p>
<p>Freundliche Grüße<br />
Klaus Wiedermann</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Internationaler Informationsaustausch und Bankgeheimnis NEU: Werden die Kontodaten mit der Schweiz erst 2012 ausgetauscht? by Michael G.</title>
		<link>http://www.deloittetax.at/2010/08/24/internationaler-informationsaustausch-und-bankgeheimnis-neu-werden-die-kontodaten-mit-der-schweiz-erst-2012-ausgetauscht/comment-page-1/#comment-210</link>
		<dc:creator>Michael G.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Nov 2010 10:06:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.taxpenalty.at/?p=195#comment-210</guid>
		<description>sehr interessanter artikel! wie ist nun der stand der dinge? 2011 oder 2012?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>sehr interessanter artikel! wie ist nun der stand der dinge? 2011 oder 2012?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Comment on Auto mit ausländischem Kennzeichen in der Garage? by Alexander Lang</title>
		<link>http://www.deloittetax.at/2010/10/13/auto-mit-auslandischem-kennzeichen-in-der-garage/comment-page-1/#comment-235</link>
		<dc:creator>Alexander Lang</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Nov 2010 13:46:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.taxpenalty.at/?p=284#comment-235</guid>
		<description>&lt;a href=&quot;#comment-30&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;@Herbert  &lt;/a&gt;

Herbert,

Die NoVA-Pflicht entsteht dann, wenn nach Kraftfahrgesetz eine Zulassungsplicht besteht. Diese Pflicht besteht dann, wenn das Fahrzeug im Inland länger als ein Monat verwendet wird und der Verwender seinen Hauptwohnsitz im Inland hat. Unter Verwendung ist die tatsächliche Verwendung, also das Fahren, und nicht bloß die Verfügungsmacht zu verstehen. Wenn das Fahrzeug garagiert ist und weder von Ihnen noch von jemand anderem tatsächlich verwendet wird, besteht keine Zulassungspflicht und somit auch keine NoVA-Pflicht. Für genauere Auskünfte würden wir aber eine genauere Sachverhaltsdarstellung benötigen.

Beste Grüße

Alexander</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><a href="#comment-30" rel="nofollow">@Herbert  </a></p>
<p>Herbert,</p>
<p>Die NoVA-Pflicht entsteht dann, wenn nach Kraftfahrgesetz eine Zulassungsplicht besteht. Diese Pflicht besteht dann, wenn das Fahrzeug im Inland länger als ein Monat verwendet wird und der Verwender seinen Hauptwohnsitz im Inland hat. Unter Verwendung ist die tatsächliche Verwendung, also das Fahren, und nicht bloß die Verfügungsmacht zu verstehen. Wenn das Fahrzeug garagiert ist und weder von Ihnen noch von jemand anderem tatsächlich verwendet wird, besteht keine Zulassungspflicht und somit auch keine NoVA-Pflicht. Für genauere Auskünfte würden wir aber eine genauere Sachverhaltsdarstellung benötigen.</p>
<p>Beste Grüße</p>
<p>Alexander</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Auto mit ausländischem Kennzeichen in der Garage? by Herbert</title>
		<link>http://www.deloittetax.at/2010/10/13/auto-mit-auslandischem-kennzeichen-in-der-garage/comment-page-1/#comment-234</link>
		<dc:creator>Herbert</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Nov 2010 20:51:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.taxpenalty.at/?p=284#comment-234</guid>
		<description>Guten Tag
Mein in Deutschland wohnhafter Bruder überstellt ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug nach Österreich und möchte es über den Winter in meiner Garage lassen.
Natürlich habe ich für Notfälle einen Schlüssel.
Ensteht für mich in irgendeiner Form eine Steuerpflicht zb in dem Fall sollte ich bei meinem Betrieb eine Steuerprüfung haben und der Wagen entdeckt wird ?
danke
mfg
Herbert</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag<br />
Mein in Deutschland wohnhafter Bruder überstellt ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug nach Österreich und möchte es über den Winter in meiner Garage lassen.<br />
Natürlich habe ich für Notfälle einen Schlüssel.<br />
Ensteht für mich in irgendeiner Form eine Steuerpflicht zb in dem Fall sollte ich bei meinem Betrieb eine Steuerprüfung haben und der Wagen entdeckt wird ?<br />
danke<br />
mfg<br />
Herbert</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Steuerrisiken bei der Veranstaltung von Sportwettbewerben mit ausländischen Teilnehmern by Deloitte Tax</title>
		<link>http://www.deloittetax.at/2010/02/12/steuerrisiken-bei-der-veranstaltung-von-sportwettbewerben-mit-auslandischen-teilnehmern/comment-page-1/#comment-27</link>
		<dc:creator>Deloitte Tax</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Nov 2010 12:00:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.deloittetax.at/?p=221#comment-27</guid>
		<description>Auf Basis eines Judikats des VwGH vom 27.11.2003 (GZ 2003/15/0087) sei die Verantwortlichkeit für die Abzugsteuer im Rahmen gerichtlichen Ermessens zu beurteilen. Gemäß § 20 BAO seien Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu berücksichtigen, wobei sich die Ermessensübung vor allem am Zweck der Norm zu orientieren habe. Der Zweck des Steuerabzuges im Sinne des § 99 EStG sei die Sicherung des Steueranspruches der Republik Österreich gegenüber beschränkt Steuerpflichtigen durch die Verpflichtung der inländischen auszahlenden Stelle zum Steuerabzug. 

Für eine detaillierte steuerliche Würdigung des Sachverhaltes bedarf es in jedem Fall der Durchsicht der zugrundeliegenden Verträge und Vereinbarungen, wofür wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung stehen.

Tanja Nimpf</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auf Basis eines Judikats des VwGH vom 27.11.2003 (GZ 2003/15/0087) sei die Verantwortlichkeit für die Abzugsteuer im Rahmen gerichtlichen Ermessens zu beurteilen. Gemäß § 20 BAO seien Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu berücksichtigen, wobei sich die Ermessensübung vor allem am Zweck der Norm zu orientieren habe. Der Zweck des Steuerabzuges im Sinne des § 99 EStG sei die Sicherung des Steueranspruches der Republik Österreich gegenüber beschränkt Steuerpflichtigen durch die Verpflichtung der inländischen auszahlenden Stelle zum Steuerabzug. </p>
<p>Für eine detaillierte steuerliche Würdigung des Sachverhaltes bedarf es in jedem Fall der Durchsicht der zugrundeliegenden Verträge und Vereinbarungen, wofür wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung stehen.</p>
<p>Tanja Nimpf</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Steuerrisiken bei der Veranstaltung von Sportwettbewerben mit ausländischen Teilnehmern by Tanja Nimpf</title>
		<link>http://www.deloittetax.at/2010/02/12/steuerrisiken-bei-der-veranstaltung-von-sportwettbewerben-mit-auslandischen-teilnehmern/comment-page-1/#comment-26</link>
		<dc:creator>Tanja Nimpf</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Nov 2010 11:55:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.deloittetax.at/?p=221#comment-26</guid>
		<description>&lt;a href=&quot;#comment-10&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;@Gerhard Pöschl  &lt;/a&gt; 

Auf Basis eines Judikats des VwGH vom 27.11.2003 (GZ 2003/15/0087) sei die Verantwortlichkeit für die Abzugsteuer im Rahmen gerichtlichen Ermessens zu beurteilen. Gemäß § 20 BAO seien Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu berücksichtigen, wobei sich die Ermessensübung vor allem am Zweck der Norm zu orientieren habe. Der Zweck des Steuerabzuges im Sinne des § 99 EStG sei die Sicherung des Steueranspruches der Republik Österreich gegenüber beschränkt Steuerpflichtigen durch die Verpflichtung der inländischen auszahlenden Stelle zum Steuerabzug. 

Für eine detaillierte steuerliche Würdigung des Sachverhaltes bedarf es in jedem Fall der Durchsicht der zugrundeliegenden Verträge und Vereinbarungen, wofür wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung stehen (Tel.: 01 53700 6910, tnimpf@deloitte.at).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><a href="#comment-10" rel="nofollow">@Gerhard Pöschl  </a> </p>
<p>Auf Basis eines Judikats des VwGH vom 27.11.2003 (GZ 2003/15/0087) sei die Verantwortlichkeit für die Abzugsteuer im Rahmen gerichtlichen Ermessens zu beurteilen. Gemäß § 20 BAO seien Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu berücksichtigen, wobei sich die Ermessensübung vor allem am Zweck der Norm zu orientieren habe. Der Zweck des Steuerabzuges im Sinne des § 99 EStG sei die Sicherung des Steueranspruches der Republik Österreich gegenüber beschränkt Steuerpflichtigen durch die Verpflichtung der inländischen auszahlenden Stelle zum Steuerabzug. </p>
<p>Für eine detaillierte steuerliche Würdigung des Sachverhaltes bedarf es in jedem Fall der Durchsicht der zugrundeliegenden Verträge und Vereinbarungen, wofür wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung stehen (Tel.: 01 53700 6910, <a href="mailto:tnimpf@deloitte.at">tnimpf@deloitte.at</a>).</p>
]]></content:encoded>
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