Verfahrensrechtliche Änderungen 2012
Berufungen können nunmehr auch bei der Behörde zweiter Instanz (UFS) fristwahrend eingebracht werden. Weiterlesen…
Berufungen können nunmehr auch bei der Behörde zweiter Instanz (UFS) fristwahrend eingebracht werden. Weiterlesen…
Säumnisbeschwerde einmal anders.
Gegen die Untätigkeit einer unzuständigen Behörde ist kein Kraut gewachsen. Weiterlesen…
Ist das Finanzamt bei der Erledigung einer eingebrachten Berufung säumig, muss sich der UFS diese Säumigkeit mangels Kenntnis der Berufung nicht zurechnen lassen. Die 6-Monats-Frist zur Erhebung der Säumnisbeschwerde beginnt erst ab Kenntnisnahme des UFS von der Berufung. Weiterlesen…