Inländische Betriebsstätte bei wissenschaftlicher Konferenz in Österreich?
Das BMF hat kürzlich hinsichtlich der Begründung einer Betriebsstätte bei Abhaltung einer wissenschaftlichen Konferenz Stellung genommen. Weiterlesen…
Das BMF hat kürzlich hinsichtlich der Begründung einer Betriebsstätte bei Abhaltung einer wissenschaftlichen Konferenz Stellung genommen. Weiterlesen…
Der World Tax Advisor vom 27.1.2012 behandelt insbesondere:
In der täglichen Beraterpraxis ist die Frage der Begründung bzw die Möglichkeit zur Vermeidung einer steuerlichen Betriebsstätte bei grenzüberschreitender Tätigkeit ein Dauerthema. Die Begründung einer Betriebsstätte bringt zumeist erheblichen Administrationsaufwand im Umgang mit lokalen Steuerbehörden bzw den Ansprüchen der heimischen Finanzverwaltung mit sich. Das BMF hat sich nun erneut mit der Frage der Vertreterbetriebsstätte auseinandergesetzt. Weiterlesen…
In June 2011, the Czech Supreme Administrative Court issued a judicial decision on the application of withholding tax in the case of dividends paid to a parent company abroad. Weiterlesen…
Ausländische Künstler unterliegen in vielen Fällen eines Inlandsengagements mit ihrer Vergütung einer pauschalen Abzugsteuer. Schuldner dieser pauschalen Steuer ist der ausländische Künstler selbst, die Verpflichtung zur Durchführung des Steuerabzugs und die Haftung treffen allerdings den inländischen Vertragspartner, der die Vergütung ausbezahlt. Weiterlesen…
In 2011 sind vier neue österreichische Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft getreten: Bahrain, Bulgarien, Serbien und Hongkong. Diese neuen DBA folgen weitgehend dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA). Im Folgenden werden die wichtigsten Besonderheiten der neuen DBA dargestellt. Weiterlesen…
Der OECD-Rat hat eine umfassende Revision des OECD-Musterabkommens und des diesbezüglichen Kommentars beschlossen. Das OECD-Musterabkommen ist eine Vertragsschablone für Doppelbesteuerungsabkommen. Bei der Verhandlung von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen legen die Staaten üblicherweise das OECD-Musterabkommen zugrunde und adaptieren dieses. Das 2010 Update beinhaltet u.a. die folgenden Neuerungen. Weiterlesen…
Der World Tax Advisor vom 28.1.2011 behandelt insbesondere:
Wenn Dividenden, Zinsen, Lizenzen oder sonstige Vergütungen an ausländische, in Österreich nicht unbeschränkt Steuerpflichtige zu leisten sind, müssen in vielen Fällen Quellensteuern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Steuerpflichtig ist zwar der ausländische Empfänger der Einkünfte, der inländische Vergütungsschuldner haftet jedoch für die korrekte Einbehaltung und Abfuhr der Steuerabzugsbeträge. DBAs verringern oftmals den Steuerbetrag, der in Österreich verbleibt – im Extremfall auch auf Null. Weiterlesen…
Vorsicht: Änderungen für ausländische Beteiligungen
Vorgeschichte: Bisher genossen Privatstiftungen bei ausländischen Beteiligungserträgen wie etwa Dividenden eine recht ausgefallene Sonderstellung, deren Zweck nur „Insidern“ bekannt war. Der „gute Tropfen“ bestand darin, dass die Privatstiftung als Konzernholding steuerfrei weltweit Dividenden einsammeln konnte, auch wenn die ausländische Tochtergesellschaft Zinsen, Mieten für Mobilien, Lizenzen oder Gewinne aus Beteiligungsverkäufen steuerfrei erzielte. So bezogen manche Privatstiftungen aus „Steueroasen“ offiziell solche Gelder steuerfrei, obwohl diese im Ausland ebenfalls keiner Steuer unterlegen sind, während jede „gewöhnliche“ österreichische Holding-GmbH für solche Dividenden 25% Körperschaftsteuer abführen musste. Der „böse Tropfen“ bestand hingegen darin, dass die Privatstiftung als „Preis“ für die Steuerfreiheit ausländischer Dividenden das zwischenstaatliche Doppelbesteuerungsabkommen, welches eine Reduktion der ausländischen Quellensteuer vorgesehen hätte, nicht in Anspruch nehmen durfte. Im Ergebnis musste der Stiftungsvorstand wählen zwischen der 25%igen Körperschaftsteuerbelastung oder der vollen nationalen ausländischen Quellensteuer (die beispielsweise in der Schweiz sogar 35% beträgt!). Diese Wahl fiel ihm im Fall von Dividenden aus Steueroasen jedoch nicht schwer, da es dort gar keine Quellensteuern gibt und daher die Tatsache, dass solche Steueroasen-Länder keine Doppelbesteuerungsabkommen haben, unbedeutend war. Weiterlesen…