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Immobilienverkauf vor Erzielung des Gesamtüberschusses aus Vermietung – Liebhaberei?

Kategorien: Unternehmensbesteuerung 22. September 2010 Kommentare geschlossen

Allgemeines.
Zur Vermeidung von Liebhaberei bei Vermietung von Wohnungen ist es erforderlich, dass der Vermieter innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von 20 bzw. 23 Jahren (unter Berücksichtigung des Anlaufzeitraums) einen Gesamtüberschuss erwirtschaftet. Wegen des langen Zeitraumes kommt es daher häufig vor, dass vor Erreichen eines positiven Gesamtergebnisses die Vermietungstätigkeit eingestellt wird. Entgegen der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung hat nun der VwGH entschieden, dass rein private Motive für den vorzeitigen Verkauf der Liegenschaft vor Erreichen eines Gesamtüberschusses nicht zwangsweise zur Einstufung der Vermietungstätigkeit als Liebhaberei führen (VwGH 24.6.2010, 2006/15/0343).  Weiterlesen…