Die Basiskriterien für den Typenvergleich mit österreichischen Kapitalgesellschaften, die insbesondere für das Vorliegen von internationalen Schachtelbeteiligungen gemäß § 10 Abs 2 KStG maßgebend sind, werden im KSt-Wartungserlass 2010 um folgende Kriterien ergänzt (Rz 110a): (1) Ungehinderte Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile an Nichtgesellschafter (kein gesetzliches Zustimmungserfordernis der anderen Gesellschafter); (2) Erfordernis der Aufbringung des Gesellschaftskapitals durch Einlagen (keine Verzichtsmöglichkeit und auch kein Ersatz durch die Erbringung von Dienstleistungen); (3) Erfordernis der Eintragung in einem öffentlichen Buch für die Entstehung der Gesellschaft (Handelsregister, Firmenbuch oder sonstige Bestätigung der Durchführbarkeit des Gesellschaftsvertrages durch eine „öffentliche Instanz“).
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