Der OGH hatte jüngst darüber zu entscheiden, ob ein nachträglicher Wechsel der bei der Antragstellung gewählten Kinderbetreuungsgeld-Variante möglich sei.
Gemäß § 26 KBGG (= Kinderbetreuungsgeldgesetz) ist ein nachträglicher Wechsel des Modells – und damit eine andere Bezugsdauer oder Bezugshöhe – nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn sich die gewählte Leistungsart (hier: 20 plus 4 Monate) im Nachhinein als nicht optimal herausstellt, weil ein weiteres Kind früher als eigentlich geplant geboren wurde.
OGH 1.6.2010, 10 ObS 38/10a
Stephan Schadn
sschadn@deloitte.at
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