Die slowakische Finanzverwaltung hat im April 2011 eine Direktive zur Sicherung einer einheitlichen Vorgehensweise bei der Beurteilung der Entstehung der „klassischen festen Betriebsstätte“ bei beschränkter Steuerpflicht herausgegeben, die auch im Verhältnis zu jenen Staaten gelten soll, die mit der Slowakei kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben.
Die Direktive basiert auf den entsprechenden Regelungen des OECD-Musterabkommens und dessen Kommentar und enthält Begriffsdefinitionen, Interpretationen der Bedingungen für die Entstehung der klassischen festen Betriebsstätte sowie Praxisbeispiele.
Die slowakische Finanzverwaltung bestätigt, dass der Kommentar zum OECD-Musterabkommen zur Auslegung von DBA-Regelungen herangezogen werden kann, wenn die Unterschiede zwischen dem Wortlaut des OECD-Musterabkommens und jenem des DBA nicht wesentlich sind. Änderungen des DBA oder Kommentars sind dann maßgeblich, wenn sie vor bzw während der Realisierung der Transaktion erfolgt sind.
Adham Hafoudh
ahafoudh@deloittece.com
Silvia Hallová
shallova@deloittece.com
Liked this post? Follow this blog to get more.