In unserer BTN Nr. 1 vom 12. Jänner 2012 haben wir bereits über die Mitteilungspflichten bei Auslandszahlungen iSd § 109b EStG informiert. Gemäß einer hierzu veröffentlichten BMF-Information wurde für die Auslandszahlungen des Kalenderjahres 2011 die Meldefrist ausnahmsweise bis 31. März 2012 verlängert. Allerdings hat die Übermittlung jedenfalls in elektronischer Form zu erfolgen, wobei dies über „ELDA“ (www.elda.at) frühestens ab 1. März 2012 technisch durchführbar sein soll.
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