Wie in unserer BTN Nr. 14 vom 29.6.2012 berichtet hat das BMF den Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2012 veröffentlicht. Nachfolgend haben wir weitere wichtige Änderungen für Sie zusammengefasst:
Umgründungssteuergesetz
Ausschüttungsfiktion bei Importverschmelzung.
Die Ausschüttungsfiktion bei einer Importverschmelzung von Gesellschaften mit passiven Einkünften aus Niedrigsteuerländern (§ 10 Abs 4 KStG) soll nunmehr bei jeder Konzernverschmelzung gelten (zB Verschmelzung auf Schwesterngesellschaft) und nicht nur bei Mutter-Tochter-Beziehungen. Die neue Regelung des § 3 Abs 1 Z 3 UmgrStG soll für Verschmelzungen gelten, die nach dem 31.10.2012 beim Firmenbuch angemeldet werden.
Ausschüttungsfiktion bei Umwandlungen.
Mit dem Tag der Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses zur Eintragung in das Firmenbuch gilt das Gewinnkapital der übertragenden Körperschaft als offen an die Rechtsnachfolger ausgeschüttet. Das Gewinnkapital wird – künftig vereinfacht – als der Unterschiedsbetrag zwischen dem Umwandlungskapital iSd § 8 Abs 5 UmgrStG und den vorhandenen Einlagen iSd § 4 Abs 12 EStG zum Umwandlungsstichtag definiert (§ 9 Abs 6 UmgrStG).
Umsatzsteuergesetz
Elektronische Rechnungen.
Auch elektronische Rechnungen sollen zum Vorsteuerabzug berechtigen, ohne dass es einer Signatur iSd Signaturgesetzes bedarf, sofern Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit gewährleistet sind. Der Rechnungsempfänger muss jedoch der Verwendung der elektronischen Rechnung zustimmen (§ 11 Abs 2 UStG).
BAO
Ausfallhaftung für faktische Geschäftsführer.
Die Ausfallhaftung für Abgaben soll auf Personen erweitert werden, die entweder faktische Geschäftsführer sind oder die den Vertreter dahingehend beeinflussen, dass abgabenrechtliche Pflichten durch den Vertreter verletzt werden (§ 9a BAO).
Bescheidzustellung nur mehr via FinanzOnline.
Ab 2013 sollen die behördlichen Erledigungen und Mitteilungen – somit Bescheide und auch Buchungsmitteilungen – nur mehr elektronisch über FinanzOnline zugestellt werden. Eine vorherige Zustimmung des Empfängers soll dafür nicht mehr notwendig sein.
Finanzstrafgesetz
Selbstanzeige.
Es soll klargestellt werden, dass es im Falle der Erstattung einer Selbstanzeige betreffend Vorauszahlungen an Umsatzsteuer anlässlich der Umsatzsteuerjahreserklärung keiner Zuordnung der Verkürzungsbeträge zu den einzelnen davon betroffenen Voranmeldungszeiträumen bedarf (§ 29 Abs 7 FinStrG).
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