Um die österreichischen Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, haben das BMF und die Sozialversicherungsträger Erleichterungen für die Stundung und Herabsetzung von Abgaben und Beiträgen veröffentlicht, über die wir Sie bereits in unseren BTN Nr. 1/2020 informiert haben. Für eine rasche und unbürokratische Abwicklung sehen BMF und ÖGK nun weitere Möglichkeiten für Zahlungserleichterungen vor.
Ihre Möglichkeiten zur Herabsetzung bzw Stundung von Steuerzahlungen.
Bei einer Glaubhaftmachung von Liquiditätsengpässen aufgrund der COVID-19-Epidemie kann die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, die Stundung oder Ratenzahlung einer Abgabe, die Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen sowie die Nichtfestsetzung bzw Herabsetzung von Säumniszuschlägen beantragt werden. Für einen solchen Antrag wurde nun ein standardisiertes Formular durch das BMF veröffentlicht.
Der Antrag kann anschließend entweder per E-Mail gesendet oder über Ihren FinanzOnline Zugang hochgeladen werden. Natürlich können die Anträge nach wie vor mittels der entsprechenden Funktionen in FinanzOnline direkt gestellt werden. Mit den neuen Möglichkeiten, entsprechende Anträge per E-Mail bzw über FinanzOnline einzureichen, soll eine rasche und unbürokratische Abwicklung gewährleistet werden. Ihre Deloitte Beraterinnen und Berater sind Ihnen gerne behilflich, Zahlungserleichterungen für Sie zu erwirken. Wir halten Sie laufend über die aktuellen Entwicklungen und weiteren Maßnahmen der Bundesregierung informiert.
Automatische Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen bei ÖGK.
Die Sozialversicherungsträger sind ebenfalls bemüht, bei Liquiditätsengpässen den Dienstgebern entgegenzukommen. Aktuell werden ausständige Beträge nicht gemahnt. Durch die ÖGK werden sogar Beträge, die nicht entrichtet werden, automatisch gestundet. Für weitere aktuelle Informationen erlauben wir uns auf die Homepage der ÖGK zu verweisen.
Expertenteam für Zahlungserleichterungen.
Für dringende Fragen im Zusammenhang mit Zahlungserleichterungen aufgrund der COVID-19-Epidemie hat Deloitte überdies ein Expertenteam aufgestellt, welches Ihnen – neben Ihren laufenden Deloitte Beraterinnen und Beratern – gerne kurzfristig per Telefon oder E-Mail zur Verfügung steht.
Weitere Artikel im Zusammenhang mit COVID-19:
- Liquiditätsengpässe wegen Corona Virus – BMF und SV-Träger erleichtern Stundung und Herabsetzung von Steuervorauszahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen auf Antrag
- Corona: Regierungsmaßnahmen bringen komplexe rechtliche und steuerliche Themen
- COVID-19: Arbeitsrechtliche Auswirkungen und entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten
- Geschlossene Geschäfte und leere Büros in Zeiten der Corona-Krise
- Gesetzesentwurf für 2. COVID-19-Gesetz: Unterbrechung von Fristen im Abgabenverfahren sowie im Finanzstrafverfahren bis 01.05.2020

Robert Rzeszut
Partner | Deloitte Tax | Telefon: +43 1 537 00 6620 | E-Mail senden
Liked this post? Follow this blog to get more.