Ab 2009 sind Kosten für die Kinderbetreuung bis EUR 2.300 pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Damit wurde einer seit Jahren bestehenden Forderung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Zuge der Steuerreform 2009 Rechnung getragen. Aber wie immer liegt auch hier die Tücke im Detail.
Absetzbar sind Betreuungskosten bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem das Kind das 10. Lebensjahr vollendet, vorausgesetzt, dass sich das Kind in Österreich, einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz aufhält. Abzugsberechtigt sind Personen, die für mehr als 6 Monate im Jahr Kinderbeihilfe bezogen haben, oder denen der Unterhaltsabsetzbetrag für mehr als 6 Monate zusteht. Da nur unmittelbare Kosten für Kinderbetreuung abzugsfähig sind, können Kosten für Verpflegung, Schulgeld für Privatschulen oder Fahrtkosten zur Kinderbetreuung nicht abgezogen werden. Continue reading Kinderbetreuung 2009 – steuerlich absetzbar