Die Arbeitsinspektorate haben seit Dezember 2019 die Einhaltung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit rollierend zu prüfen. Folglich muss der gesetzlich vorgesehene 48-Wochenstundenschnitt in jedem beliebigen 17-Kalenderwochen-Zeitraum eingehalten werden.
Continue reading Erlass des BMASGK betreffend die Durchrechnung der Wochenarbeitszeit