Wird eine Selbstanzeige nach Ankündigung einer abgabenbehördlichen Prüfung erstattet, ist sie nicht „kostenlos“, sondern entfaltet erst bei Erbringung einer zusätzlichen Abgabenerhöhung (zusätzlich zur Steuernachzahlung) ihre schuldbefreiende Wirkung. Oftmals werden dabei in einer Selbstanzeige Tathandlungen offengelegt, die mehrere Abgabe(arten) betreffen. Nach einem jüngst ergangenen Erkenntnis des VwGH (3.6.2020, Ra 2019/16/0125) sind bei einer mehrere Abgabenarten betreffenden Selbstanzeige die Abgabenerhöhungen gesondert pro Abgabenart festzusetzen. Zudem dürfen Abgabenerhöhungen im Beschwerdeverfahren nicht auf weitere Jahre ausgedehnt werden. Continue reading VwGH: Festsetzung mehrerer Abgabenerhöhungen
Tag Archives: Abgabenerhöhung
Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen „anlässlich“ einer Abgabenprüfung – weite Auslegung des BFG vor dem Prüfstand
Der österreichische Gesetzgeber hat mit der FinStrG-Novelle 2014 den Absatz 6 in § 29 FinStrG inhaltlich neu gefasst, zumal er es offensichtlich nicht für gerechtfertigt hielt, dass Selbstanzeigen ohne Zuschlag auch dann ihre strafbefreiende Wirkung entfalten, wenn diese erst „anlässlich“ einer finanzbehördlichen Prüfungsmaßnahme erstattet werden. Insgesamt verfolgte der Gesetzesgeber mit der legislativen Anpassung das Ziel jedwedes Taktieren bei Selbstanzeigen hintanzuhalten. Mit der Textierung des § 29 Abs 6 FinStrG konnte der Bestimmung allerdings nicht in allen Belangen ihre Treffsicherheit verliehen werden. Zu besonders kontroversen Diskussionen führte die Frage, ob für die Bemessungsgrundlage der Abgabenerhöhung alle anlässlich einer Prüfung selbst angezeigten Abgabenverkürzungen oder nur jene Continue reading Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen „anlässlich“ einer Abgabenprüfung – weite Auslegung des BFG vor dem Prüfstand
BFG-Judikatur zur Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen
Werden Selbstanzeigen anlässlich einer abgabenrechtlichen Prüfungsmaßnahme nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur dann ein, wenn eine bescheidmäßig festzusetzende Abgabenerhöhung innerhalb eines Monats ab Festsetzung entrichtet wird. Die Abgabenerhöhung richtet sich nach der Summe des sich aus den Selbstanzeigen ergebenden Mehrbetrags und beträgt 5% – 30%.
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2. Abgabenänderungsgesetz 2014 – Kernpunkte der finanzstrafrechtlichen Änderungen
Anders als in der Regierungsvorlage vorgesehen wurde das 2. AbgÄG 2014 ohne den datenschutzrechtlich problematischen Bestimmungen am 29.12.2014 im BGBl I Nr 105/2014 kundgemacht. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Neuerung. Continue reading 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 – Kernpunkte der finanzstrafrechtlichen Änderungen
Selbstanzeige bei Betriebsprüfung – Zuschläge ab 1.10.2014!
Nach der Finanzstrafgesetznovelle 2014 werden die Voraussetzungen für die strafbefreiende Wirkung von Selbstanzeigen ab 1.10.2014 strenger, wenn diese anlässlich finanzbehördlicher Prüfungsmaßnahmen erstattet werden. In derartigen Fällen muss zusätzlich eine Abgabenerhöhung von bis zu 30% entrichtet werden, um die strafbefreiende Wirkung zu erreichen. Die Zuschläge fallen jedoch nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehen an. Continue reading Selbstanzeige bei Betriebsprüfung – Zuschläge ab 1.10.2014!
Selbstanzeige „Neu“
Der Gesetzgeber hat durch die FinStrG-Novelle 2010 im Bereich der Selbstanzeige einige Adaptierungen vorgenommen. Neben einer Vereinfachung bei der Zuständigkeit sind insbesondere bei der Schadensgutmachung und der Tatentdeckung künftig strengere Maßstäbe vorgesehen. Continue reading Selbstanzeige „Neu“
Finanzstrafgesetznovelle 2010 – Zuschlagszahlung statt Finanzstrafe?
Um die Finanzstrafbehörden zu entlasten, sieht die Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 Straffreiheit für Finanzvergehen bis zu einer bestimmten Höhe vor, sofern der Steuerpflichtige einen Zuschlag auf die Abgabennachforderung entrichtet. Continue reading Finanzstrafgesetznovelle 2010 – Zuschlagszahlung statt Finanzstrafe?