Der VwGH befasst sich jüngst erstmalig mit der ertragsteuerlichen Behandlung ausländischer fondsgebundener Er- und Ablebensversicherungen und somit mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausländische Versicherungen in Österreich steuerlich als transparent bzw intransparent zu qualifizieren sind. Ein weiteres BFG Erkenntnis von Juni 2016 über die Abschottungswirkung ausländischer Er- und Ablebensversicherungen ist derzeit noch beim Höchstgericht anhängig.