Der im Zuge des Salzburger Steuerdialoges 2009 eingeführte Entfernungssockel, welcher erhebliche Nachteile für die Dienstnehmer bei der Auszahlung von Kilometergeldern mit sich brachte, wurde nach kurzem Bestehen wieder abgeschafft.
Anknüpfungspunkt Hauptarbeitsstätte
Mit den Änderungen durch den LStR-Wartungserlass 2009 ist für die Feststellung des Ausmaßes des steuerneutralen Kilometergeldes nun nicht mehr der Entfernungssockel, sondern vielmehr die Hauptarbeitsstätte maßgebend. Als Hauptarbeitsstätte gilt jene Arbeitsstätte, an der der Arbeitnehmer langfristig im Durchschnitt am häufigsten tätig wird. Lässt sich die Hauptarbeitsstätte auf diese Weise nicht eindeutig ermitteln, so gilt subsidiär die im Dienstvertrag definierte Hauptarbeitsstätte. Die Fahrten von der Wohnung zur Hauptarbeitsstätte und wieder zurück zur Wohnung sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag und einem allfälligen Pendlerpauschale abgegolten. Für Fahrten von der Hauptarbeitsstätte zu einer weiteren Arbeitsstätte und zurück zur Hauptarbeitsstätte stehen grundsätzlich Fahrtkosten zu. Werden an einem Tag zwei oder mehrere Arbeitsstätten angefahren, so stehen Fahrtkosten nur für jene Strecke zu, welche die Strecke Wohnung-Hauptarbeitsstätte-Wohnung übersteigt. Continue reading Vom Entfernungssockel zur Hauptarbeitsstätte – Neuerungen beim Kilometergeld →