Vorsicht: Änderungen für ausländische Beteiligungen
Vorgeschichte: Bisher genossen Privatstiftungen bei ausländischen Beteiligungserträgen wie etwa Dividenden eine recht ausgefallene Sonderstellung, deren Zweck nur „Insidern“ bekannt war. Der „gute Tropfen“ bestand darin, dass die Privatstiftung als Konzernholding steuerfrei weltweit Dividenden einsammeln konnte, auch wenn die ausländische Tochtergesellschaft Zinsen, Mieten für Mobilien, Lizenzen oder Gewinne aus Beteiligungsverkäufen steuerfrei erzielte. So bezogen manche Privatstiftungen aus „Steueroasen“ offiziell solche Gelder steuerfrei, obwohl diese im Ausland ebenfalls keiner Steuer unterlegen sind, während jede „gewöhnliche“ österreichische Holding-GmbH für solche Dividenden 25% Körperschaftsteuer abführen musste. Der „böse Tropfen“ bestand hingegen darin, dass die Privatstiftung als „Preis“ für die Steuerfreiheit ausländischer Dividenden das zwischenstaatliche Doppelbesteuerungsabkommen, welches eine Reduktion der ausländischen Quellensteuer vorgesehen hätte, nicht in Anspruch nehmen durfte. Im Ergebnis musste der Stiftungsvorstand wählen zwischen der 25%igen Körperschaftsteuerbelastung oder der vollen nationalen ausländischen Quellensteuer (die beispielsweise in der Schweiz sogar 35% beträgt!). Diese Wahl fiel ihm im Fall von Dividenden aus Steueroasen jedoch nicht schwer, da es dort gar keine Quellensteuern gibt und daher die Tatsache, dass solche Steueroasen-Länder keine Doppelbesteuerungsabkommen haben, unbedeutend war. Continue reading Privatstiftungen und Budgetbegleitgesetz →