An das Vorliegen eines Dienstverhältnisses knüpfen sich unter anderem Pflichten des Arbeitgebers zur Einbehaltung von Abgaben. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) wird die Einstufung der Tätigkeit des künstlerischen Leiters eines Orchesters als selbständig oder unselbständig thematisiert. Das BFG hatte sich dabei mit strittigen Dienstgeberbeiträgen auseinanderzusetzen.
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OGH zur Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Dienstnehmers
In seiner aktuellen Entscheidung zu GZ 9 ObA 105/16f setzt sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Frage auseinander, wann eine Entlassung gerechtfertigt und damit die Weiterbeschäftigung des Dienstnehmers unzumutbar ist.
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Sommermonate – Zeit der Praktikanten
Gerade über die Sommermonate kommen in zahlreichen Unternehmen „Ferialpraktikanten“ zum Einsatz. Der folgende Artikel informiert Sie über die wichtigsten Unterschiede zwischen Volontären, Ferialpraktikanten und Ferialangestellten und soll Ihnen damit helfen, Durchblick im Dickicht des Ferialjungels zu gewinnen. Continue reading Sommermonate – Zeit der Praktikanten
VwGH zu nicht wesentlich beteiligtem Gesellschafter-Geschäftsführer
Der VwGH erkannte in seinem Urteil vom 19.12.2012, 2010/08/0240, dass nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zwingend lohnsteuer- und ASVG-pflichtig sein müssen, wenn sie trotz ihrer Beteiligung an der Gesellschaft der Generalversammlung gegenüber weisungsgebunden sind. Continue reading VwGH zu nicht wesentlich beteiligtem Gesellschafter-Geschäftsführer
Abgrenzung zwischen Volontariat und Arbeitsverhältnis.
Der OGH hatte jüngst darüber zu entscheiden, ob ein Beschäftigungsverhältnis rechtlich als befristetes (Ferial-)Dienstverhältnis oder als echtes Volontariat zu qualifizieren war. Die Klägerin, die eine Fachschule für gewerbliche Berufe besuchte, war in den Ferienmonaten in einem Hotel- und Gastgewerbebetrieb beschäftigt. Nach dem OGH ist jeder Einzelfall im Rahmen einer Gesamtbeurteilung des Sachverhalts zu prüfen. Überwiegen insgesamt die wesentlichsten Indizien für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses (z.B. keine schulische Pflichtpraxis, erklärter Zweck, Geld verdienen zu wollen, feste Dienstzeit, usw.), ist von einem Arbeitsverhältnis auszugehen. Liegen dabei auch einzelne Merkmale eines Volontariats vor, steht das einer Gesamtbeurteilung als Arbeitsverhältnis nicht im Wege (OGH 28.1.2010, 8 ObA 5/10h).