Der Verwaltungsgerichtshof hat vor kurzem entschieden, dass per E-Mail übermittelte Anbringen nicht als Eingaben an die Finanzbehörden zu werten sind. Das E-Mail löst bei der Behörde weder eine Entscheidungspflicht aus, noch berechtigt es die Behörde eine bescheidmäßige Entscheidung zu fällen. Continue reading Eingaben per E-Mail sind unzulässig