Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) äußert sich im Zuge der BMF-Information vom 22.5.2020 zu folgenden Fragestellungen bezüglich der Auslegung und Anwendung von DBA iZm COVID-19:
- die Behandlung des Arbeitslohns iZm im Homeoffice geleisteten Tätigkeiten
- die Behandlung von Entgeltentschädigungen bei Kurzarbeit
- Homeoffice-Tätigkeiten als Betriebsstätten für ausländische Unternehmen
- COVID-19-bedingte Unterbrechungen bei Bauausführungen und Montagen