Der VwGH hat jüngst entschieden, dass für Dienstnehmer eines inländischen Dienstgebers, welche im Rahmen von Arbeitskräfteüberlassungsverträgen an andere selbstständige Konzernunternehmen im Ausland überlassen werden, keine Kommunalsteuerpflicht in Österreich besteht (vgl VwGH 21.10.2015, 2012/13/0085).
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