Im Rahmen des „Express Antwort Service“ hat sich das BMF mit der Frage der Begründung einer abkommensrechtlichen Betriebsstätte beschäftigt. Im angefragten Fall unterhält eine in Deutschland ansässige Filmproduktions-GmbH (M-GmbH) aufgrund ihrer dauerhaften Tätigkeiten durch eine feste Einrichtung im Inland eine Betriebsstätte in Österreich. Die M-GmbH hält zugleich 100% der Anteile an einer ebenfalls in Deutschland ansässigen Tochter-GmbH (T-GmbH), welche einmalig für rund sechs Wochen in Österreich Räumlichkeiten anmietet und Dreharbeiten im Rahmen einer von der M-GmbH unabhängigen Filmproduktion durchführt. Continue reading Filmproduktion in Österreich keine Betriebsstätte (EAS 3404)