Im Rahmen der EAS 3323 nimmt das BMF zur Frage, ob die Wohnung eines Mitarbeiters für das Unternehmen des Arbeitgebers eine Betriebsstätte begründet, Stellung und fasst hierbei frühere Auskünfte zusammen. Continue reading Die Wohnung des Mitarbeiters als Betriebsstätte des ausländischen Arbeitgebers?
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Einkünftezurechnung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten – geänderte Auffassung des BMF
Entwicklung.
Eine bisher häufige Gestaltung war, Einkünfte aus höchstpersönlichen Tätigkeiten (z.B. Aufsichtsrats- oder Stiftungsvorstandsmandate) über eine eigene GmbH abzuwickeln bzw. abzurechnen. Der dazu ergangene Wartungserlass 2008 zu den Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR) sah bei solchen Tätigkeiten gemäß Rz 104 EStR generell die Zurechnung zur ausführenden natürlichen Person vor. Die strenge Auffassung der Finanzverwaltung wurde in der Folge heftig diskutiert. Im EStR – Wartungserlass 2009 wurden nun vom BMF als „Entschärfung“ in Rz 104 EStR zwei Abgrenzungskriterien neu geschaffen. Nur wenn beide Kriterien erfüllt sind, hat eine Zurechnung von Tätigkeiten, die über eine GmbH abgerechnet werden, zur natürlichen Person zu erfolgen.