Bei unentgeltlicher Übereignung eines Gebäudes unter lebenslanger Zurückbehaltung des Nutzungsrechtes mit Veräußerungs-, Belastungs- und Bauverbot zu Gunsten des Fruchtnießers kann die Zurechnung bei diesem erfolgen. Die Verbücherung eines Veräußerungs- oder Belastungsverbotes stellt aber lediglich ein Indiz dar; es sind stets die Gesamtumstände zu berücksichtigen (VwGH 28.11.2007, 2007/14/0021). Für die Frage des wirtschaftlichen Eigentums kommt dem Umstand, wer die Chance von Wertsteigerungen bzw das Risiko von Wertminderungen trägt, besondere Bedeutung zu (VwGH 12.12.2007, 2006/15/0123). Davon kann ausgegangen werden, wenn im Fruchtgenussbestellungsvertrag vereinbart ist, dass der Fruchtnießer eine Veräußerung des Grundstücks erwirken kann und diesfalls der Fruchtnießer die Wertsteigerungen des Grundstücks lukrieren kann oder dem Eigentümer eine allfällige Wertminderung ersetzen muss. Continue reading Ausgewählte Neuerungen durch den EStR-Wartungserlass 2015 →