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Österreich erhebt – im Unterschied zu den meisten EU-Ländern – auf bestimmte Verträge eine Rechtsgeschäftsgebühr. Dies ist beispielsweise für Bestandsverträge (Miet- und Pachtverträge), Bürgschaftserklärungen, Darlehensverträge, Hypothekarverschreibungen, Kreditverträge, außergerichtliche Vergleiche und Forderungsabtretungen (Zessionen) der Fall (um hier nur die in der …
Tags: Rechtsgeschäftsgebühr Urkunde
Category: Gebühren und Verkehrssteuern