Mitteilungspflicht für bestimmte Entgelte außerhalb von Dienstverhältnissen.
Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts haben Ihrem Betriebsfinanzamt bis spätestens 28.2.2018 im Kalenderjahr 2017 an natürliche Personen und Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ausbezahlte Entgelte, welche diese außerhalb eines Dienstverhältnisses erbringen, elektronisch mitzuteilen. Es handelt sich dabei beispielsweise um Vergütungen, die für die Tätigkeit als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, Funktionär, selbständig Vortragender, Versicherungsvertreter und Privatgeschäftsvermittler geleistet wurden sowie um Honorarzahlungen für Leistungen, welche im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden.
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