Mit Inkrafttreten der FinStrG-Novelle 2010 BGBl I Nr 104/2010 wurde ein neuer Tatbestand in § 39 FinStrG aufgenommen. In Abs 1 lit b werden Scheingeschäfte und -handlungen als qualifizierte Begehungsvarianten für den Abgabenbetrug festgeschrieben. Zweck der Bestimmung ist die Pönalisierung der besonderen kriminellen Energie von Betrugshandlungen, welche auch durch komplexe rechtliche Gestaltungen zum Ausdruck kommen kann. Continue reading Scheingeschäfte und –handlungen vs Missbrauchshandlungen
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Neuer Straftatbestand Abgabenbetrug
Der Gesetzgeber hat durch die FinStrG-Novelle 2010 einen neuen Tatbestand, den Abgabenbetrug, geschaffen. Dieser sieht gravierende (Freiheits-)Strafen für die besonders qualifizierte Begehung – in Anlehnung an § 147 StGB – von Finanzvergehen vor. Continue reading Neuer Straftatbestand Abgabenbetrug