In einer aktuellen Entscheidung (6 Ob 216/18k) setzt sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Frage auseinander, ob eine Treugeberin bzw ein Treugeber von GmbH-Anteilen, obwohl formell nicht Gesellschafterin bzw Gesellschafter der GmbH, aus eigenem Recht einen Anspruch auf Gewinnauszahlung geltend machen kann. In diesem Kontext wurde zusätzlich auch die Problematik behandelt, welche Verjährungsfrist in einer derartigen Fallkonstellation zur Anwendung gelangt. Continue reading GmbH-Treuhandbeteiligung: Hat die Treugeberin bzw der Treugeber einen unmittelbaren Anspruch auf Auszahlung des Gewinns?
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BMF zu Treuhandgestaltungen iZm der Anteilsvereinigung gem § 1 Abs 3 GrEStG und Missbrauch iSd § 22 BAO
Wie bereits in unserer Breaking Tax News Nr 13 vom 12.5.2011 berichtet, hat der VwGH im Erkenntnis 2010/16/0168 vom 05.04.2011 eine Treuhandgestaltung zur Vermeidung der Vereinigung aller Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft in den Händen des Erwerbers als Gestaltungsmissbrauch iSd § 22 BAO angesehen. Nunmehr hat das BMF im Erlass BMF-010206/0149-VI/5/2011 vom 29.6.2011 zu diesem VwGH-Erkenntnis folgende Rechtsansicht veröffentlicht: Continue reading BMF zu Treuhandgestaltungen iZm der Anteilsvereinigung gem § 1 Abs 3 GrEStG und Missbrauch iSd § 22 BAO
VwGH bestätigt UFS-Entscheidung: Treuhandgestaltung zur Vermeidung der Anteilsvereinigung nach § 1 Abs 3 GrEStG kann Missbrauch iSd § 22 BAO sein!
Aufgrund des klaren Wortlauts des § 1 Abs 3 GrEStG löst lediglich die Vereinigung aller Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft in den Händen des Erwerbers oder in den Händen von Unternehmen, die die Voraussetzungen einer USt-Organschaft erfüllen, Grunderwerbsteuer aus. Nach der Rspr des VwGH (vgl Erkenntnis vom 14.6.1984, 82/16/0069) ist diese Bestimmung strikt formal auszulegen, weshalb lediglich die zivilrechtliche Vereinigung aller Anteile grunderwerbsteuerpflichtig ist. In der Praxis wurde die GrESt daher oftmals bei Anteilsübertragungen dadurch vermieden, dass zivilrechtlich nicht alle Anteile übertragen wurden, sondern ein Zwerganteil zivilrechtlich beim Verkäufer verblieb oder auf einen Dritten übertragen wurde, der diesen Zwerganteil treuhändig für den Erwerber hielt. Continue reading VwGH bestätigt UFS-Entscheidung: Treuhandgestaltung zur Vermeidung der Anteilsvereinigung nach § 1 Abs 3 GrEStG kann Missbrauch iSd § 22 BAO sein!
Ist Grunderwerbsteuer bei Firmenübergaben zukünftig noch vermeidbar?
Der UFS Innsbruck hegt Missbrauchsverdacht bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen mittels Treuhandkonstruktion und entscheidet somit entgegen der bisherigen Rechtsprechung des VwGH auf Grunderwerbsteuerpflicht.
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