Das EStG normiert eine Sonderform der Einkommensteuer auf Leistungen beschränkt Steuerpflichtiger, bei welcher für gesetzlich bestimmte Leistungen ausländischer Dienstleisterinnen und Dienstleister vom auszuzahlenden Entgelt eine Abzugsteuer iHv 20% einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen ist. Obwohl eine Vielzahl von Leistungen davon betroffen ist, wird diese Verpflichtung in der Praxis oft übersehen. Continue reading BMF zur Abzugsteuerpflicht bei Vortragstätigkeit